Allgemeine Informationen
Bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) wird aufgrund des gesetzlichen Auftrags gemäß § 150 Abs. 3 SGB VI seit 2005 die sog. A1-Datei geführt: In ihr werden die Daten aller Entsendebescheinigungen (sog. A1-Formulare) gespeichert, bei denen die deutschen Rechtsvorschriften keine Anwendung finden. Diese Bescheinigungen werden auf der Grundlage von europäischen Rechtsvorschriften in den Ländern der EU sowie den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz für Personen ausgestellt, die eine zeitlich befristete Tätigkeit in mindestens einem anderen Mitgliedstaat ausüben. Während dieser Zeit bleiben diese Personen (bei Erfüllung bestimmter Bedingungen) weiter im Entsendeland sozialversicherungspflichtig.
Für Entsendungen werden seit dem 01.05.2010 auf Grundlage der Verordnung (EG) 883/2004 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EG) 987/2009 so genannte A1-Bescheinigungen ausgestellt. Dabei regelt § 150 Abs. 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) hauptsächlich, welche Daten in der zentralen Datei bei der DSRV gespeichert werden dürfen. Im Anschluss beschreibt § 150 Abs. 5 SGB VI die Einrichtung des automatisierten Abrufverfahrens für bestimmte Prüfbehörden sowie den automatisierten Datenexport an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau).
Übermittlungswege
Die Entsendebescheinigungen werden der DSRV von den ausstellenden Trägern aus dem Ausland aktuell entweder in Kopie (also auf Papier) oder in elektronischer Form übermittelt. Jeden Monat gehen so über 45.000 Bescheinigungen per Post bei der DSRV ein, wobei die manuelle Erfassung der auf Papier übersandten Formulare in unserem Auftrag vom Dezernat 5010 in Berlin ausgeführt wird. Hierbei werden bereits bei der Erfassung mittels sog. „Routineprüfungen“ formale Fehler in den Bescheinigungen erkannt und dem ausstellenden Träger mit der Bitte um Korrektur zurückgesandt. In bilateralen Vereinbarungen wurde die elektronische Übermittlung der Daten aus Bescheinigungen auf einem gesicherten Übertragungsweg zwischen der DSRV und einigen Mitgliedstaaten (u.a. Belgien, Irland, Spanien und Ungarn) vereinbart und größtenteils auch schon produktiv realisiert. Mit der Einführung von EESSI (Electronic Exchange of Social Security Information) ist der Austausch der Entsendebescheinigungen im gesamten europäischen Raum auf elektronischem Weg möglich. Seit dem 01.08.2019 können von den Partnerstaaten Entsendebescheinigungen mittels EESSI elektronisch übermittelt werden.
Zahlen und Nutzung
Die A1-Datei wächst jedes Jahr um etwa 500.000 Bescheinigungen, obwohl aus Gründen des Datenschutzes Bescheinigungen nach 5 Jahren wieder aus der A1-Datei gelöscht werden müssen. Die A1-Datei enthält aktuell ca. 2,3 Mio. Bescheinigungen (Stand: Januar 2022).
Genutzt wird die A1-Datei vor allem für die Aufdeckung von Missbrauchsfällen im Entsendeverfahren und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Über eine web-basierte Suchanwendung können knapp 20.000 Mitarbeiter*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Prüfdienste der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Betriebsprüfer*innen der DRV auf diese Daten zugreifen. So finden jedes Jahr über 40.000 Suchanfragen durch die Mitarbeiter*innen der Prüfbehörden statt.