Deutsche Rentenversicherung

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Jedes neue Verfahren muss vor dem Produktionseinsatz getestet werden. Auf beiden Seiten. Wenn Sie als Softwareanbieter das Zusammenspiel der Komponenten ausführlich testen möchten, können Sie das mit der DSRV im Verfahren GML57 machen. Alle notwendigen Informationen dazu haben wir für die Softwareentwickler im Dokument "Testverfahren GML57" zusammengetragen. Das Dokument steht für Sie zum Download bereit:

Automatisierter Test

Weitere Informationen finden Sie hier:

GML57 - Elektronische Anforderung einer Gesonderten Meldung