Deutsche Rentenversicherung

Was ist eine A1-Bescheinigung?

Eine A1-Bescheinigung dokumentiert das anzuwendende Recht im Sinne des Europarechts bei vorübergehender und grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit. Hierzu zählen Erwerbstätigkeiten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), den weiteren Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die Schweiz und das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland).

Das A1-Antrags- und Bescheinigungsverfahren ist für die in den §§ 106, 106a SGB IV bestimmten Personenkreisen nur noch elektronisch zulässig. Im Fall einer abhängig beschäftigten/verbeamteten Person übermittelt der Arbeitgeber/Dienstherr den Antrag mit Hilfe eines Lohnabrechnungsprogrammes oder einer zertifizierten Ausfüllhilfe. Die zuständige Stelle erteilt nach Prüfung eine A1-Bescheinigung oder eine Ablehnung, in Form eines Datensatzes, welcher mittels elektr. Datenübermittlung an den Arbeitgeber zurück gesendet wird. Selbstständig tätige Personen sollen seit Januar 2022 mit Hilfe einer zertifizierten Ausfüllhilfe die A1-Bescheinigung elektronisch beantragen und erhalten.

Warum braucht man eine A1-Bescheinigung?

Das A1 Verfahren soll bei grenzüberschreitend Erwerbstätigen eine Doppelversicherung vermeiden.

Wie funktioniert das A1-Verfahren?

Der Datenaustausch im elektronischen A1-Verfahren erfolgt per XML-Datei über den eXTra-Standard. Für weitere Informationen bzgl. des Datenaustausches öffnen Sie bitte folgenden Link:

fachlich: https://dvka.de/de/startseite/startseite.html

technisch: https://www.gkv-datenaustausch.de/