Deutsche Rentenversicherung

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Die Sofortmeldung ist im DEÜV-Meldeverfahren mit dem Meldegrund „20“ (Sofortmeldung) abzugeben.

Die Sofortmeldung kann wie alle anderen Meldungen zur Sozialversicherung aus den Entgeltabrechnungsprogrammen abgegeben werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Sofortmeldung über die Ausfüllhilfe der ITSG „sv.net“ abzugeben. Weitere Informationen zu dieser Ausfüllhilfe sind im Internet abrufbar:

SV-Meldeportal (itsg.de)

Anders als die übrigen Meldungen wird die Sofortmeldung unmittelbar an die DSRV übermittelt.

Ein Ersatz der Sofortmeldung durch eine schriftliche Anzeige per Brief, Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig.