14.02.2025: Testumgebung der DSRV steht ab 17.02.25 zur Verfügung /automatisiertes Testverfahren verfügbar
Ab dem 17. Februar 2025 steht die Testumgebung der DSRV für die Annahme von PuegRequests zur Verfügung. Eingehene Datensendungen werden entsprechend quittiert. Eine simulierte Rückantwort (PuegResponse) ist noch nicht möglich.
Derzeit arbeiten wir an einem automatisierten Testverfahren, welches vorsaussichtlich Ende März 2025 zur Verfügung gestellt werden kann. Anhand eines definierten Ordnungsbegriffes kann dann eine automatisiert erstellte Antwort auf eine zuvor übermittelte Anfrage zur Abholung bereitgestellt werden. Das Testkonzept wird in Kürze als Download zur Verfügung gestellt.
Update 10.04.2025 Automatisiertes Testverfahren steht ab sofort zur Verfügung
Das Konzept für das automatisierte Testverfahren steht zum Download bereit.
30.12.2024: Aktualisierung des Kommunikationshandbuchs und der Musterbeispiele
Das Kommunikationshandbuch PUEG wurde um das Unterkapitel Dateifolgenummer ergänzt.
Die Musterbeispiele Dateifehler, Parserfehler und Weiterleitungsbestätigung wurden aktualisiert.
18.11.2024: Befüllung Dateifolgenummer grundsätzlich mit "000001"
Um die zu erwartende große Menge an Datensendungen in angemessener Zeit verarbeiten zu können, sind wir im Verfahren PUEG auf eine Parallelverarbeitung angewiesen. Dadurch haben wir die Möglichkeit mehrere Dateisendungen zeitgleich zu verarbeiten. Diese Vorgehensweise kann bei einer fortlaufenden Nummerierung der Dateifolgenummer im Header SVTOAG bei zeitgleicher Verarbeitung von Dateien für einen Arbeitgeber zu einer Doppelvergabe der Dateifolgenummer führen. Aus diesem Grund werden wir in diesem Verfahren die Dateifolgenummer grundsätzlich mit "000001" beschicken.
Ein Verarbeitungsprotokoll kann über die ResponseID der Eingangssendung zugeordnet werden. Alternativ wird über eXTra der Verweis auf die ResponseID der Eingangssendung über die ID in BusinessProcess mitgeteilt.
Eine PuegResponse kann bis zu 100 Antworten oder Kündigungsmitteilungen enthalten, welche nur aufgrund ihres Inhaltes eindeutig den Anfragen oder Abokündigungen zugeordnet werden können (MessageIdRef, DatumAnfrage, Kunde mit Kundennummer, Zuordnungsmerkmal, Ordnungsbegriff, IdNr).
Aus diesem Grund ist von einer Prüfung der Dateifolgenummer der abgeholten Sendungen seitens der Softwarehersteller abzusehen.
Da es sich bei dem Feld "Dateifolgenummer" um ein Pflichtfeld handelt, werden wir (analog zum Verfahren euBP) das Feld "Dateifolgenummer" im SVTOAG grundsätzlich mit " 000001" befüllen. Dem zu Folge wird der Dateiname bei der Abholung über eXTra immer mit ERPA0000001 angegeben.
Da wir bei Eingangssendungen keine Dateifolgenummernprüfung vornehmen, kann von Seiten des Arbeitgebers im AGTOSV ebenfalls auf eine fortlaufende Nummerierung verzichtet werden. Wenn es für die eigene Organisation zweckmäßig ist kann diese aber auch gerne beibehalten werden.
Start Pilotphase PUEG ab 1.April 2025
Arbeitgeber und Zahlstellen, die bereits in der Pilotphase vom 01.04.2025 bis 30.06.2025 am Verfahren DaBPV (PUEG) teilnehmen möchten, können sich bei der DSRV unter rvbea@drv-bund.de melden. Das Team Arbeitgeberkommunikation nimmt dann entsprechend Kontakt mit Ihnen auf.