Rechtsgrundlagen
Auf Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist gem. § 97 SGB VI Erwerbsersatzeinkommen anzurechnen. Rentenleistungen eines Versorgungsträgers der betrieblichen Altersversorgung und der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wegen Alters oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind grundsätzlich anrechenbares dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen (§ 18a Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 SGB IV).
Im bisherigen papiergebundenen Verfahren fordert der Rentenversicherungsträger zur Prüfung der Einkommensanrechnung mit dem Vordruck R0674 die nach Art der Versteuerung aufgeteilten Rentenbeträge der Versorgungsträger an. Die Antwort zur erstmaligen Anfrage, wie auch anschließende laufende Änderungen der Versorgungsträger zur Bruttorente und/oder der steuerlichen Aufteilung meldet der Versorgungsträger jeweils mit dem Vordruck an den Rentenversicherungsträger.
Das in dieser Verfahrensbeschreibung dokumentierte elektronische Verfahren löst das bisherige papiergebundene Verfahren ab.
Verfahren
Aus den Geschäftsprozessen der Träger der Deutschen Rentenversicherung werden elektronische Anfragen zum Erwerbsersatzeinkommen beim Versorgungsträger ausgelöst und erzeugt. Die Anfragesätze werden von der DSRV bereitgestellt. Der Versorgungsträger prüft in regelmäßigen Abständen, ob Anfragen zum Erwerbsersatzeinkommen vorliegen und für ihn zur Abholdung bereit stehen. Mit der Anfrage ist der Fall beim Versorgungsträger für die künftige Bescheinigung der Leistung angemeldet. Beim Versorgungsträger erfolgt die Ermittlung der zu bescheinigenden Leistung und anschließend die elektronische Übertragung der Daten an die DSRV. Die DSRV nimmt die von dem Versorgungsträger bereitgestellten Meldungen entgegen und leitet sie an den zuständigen RV-Träger weiter. Für die beim Versorgungsträger angemeldeten Fälle werden unterjährige Änderungen der Leistung beim Versorgungsträger sowie Änderungen der steuerlichen Aufteilung vom Versorgungsträger regelmäßig an die Rentenversicherung übermittelt.
In der Schnittstellenbeschreibung ist die eXTra Kommunikation zwischen dem Versorgungsträger und der DSRV beschrieben. Das Verfahren wurde bei der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV) registriert. Das Profil ist online auf folgender Webseite abrufbar:
eXTra-Standard MSZ I
Teilnahme
Die Teilnahme am Verfahren steht allen deutschen Versorgungsträgern offen. Eine interessierte Organisation muss das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular per E-Mail an die folgende Adresse senden:
Kommunikation-Behoerden-Gerichte@DRV-Bund.de
Die gemeldete Betriebsnummer des Versorgungsträgers wird von der DSRV geprüft, ob diese für eine Teilnahme am Verfahren geeignet ist (ITSG Zertifikat + Betriebsnummer).
Der Antrag auf Teilnahme am elektronischen Verfahren kann jederzeit gestellt werden. Die Zulassung zum produktiven Verfahren ist in Abstimmung zwischen den Verfahrensbeteiligten zu vereinbaren. Die Zulassungsvoraussetzungen sehen eine erfolgreich absolvierte Testphase vor. Es ist eine Vorlaufzeit von mindestens 6 Monaten zwischen Beantragung und Zulassung zum Verfahren erforderlich.
Für die Aufnahme weiterer Versorgungsträger und eine Umsetzung fachlicher Änderungsanträge sind zwingende Abstimmungen mit dem zuständigen Bereich auf der Seite der Rentenversicherungsträger erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung befindet sich in einem umfassenden Modernisierungsprozess. Folgende Hauptpunkte werden priorisiert:
rvSystem:modern
Alle neuen Anforderungen an das Kernsystem werden künftig - sofern zeitgerecht möglich - in rvSystem:modern realisiert. Hierfür sind alle erforderlichen Ressourcen aus den Umsetzungsorganisationen Softwarehaus und rvEvolution bereitzustellen.
rvSystem:Bestand
Es werden grundsätzlich keine neuen Optimierungs-Anforderungen, die auf den bestehenden Abläufen beruhen, in rvSystem:Bestand eingebracht. Anforderungen an rvSystem:Bestand, die eine Voraussetzung für Realisierungen in rvSystem:modern sind, werden umgesetzt.