Allgemeine Informationen
Der elektronische Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern in der Europäischen Union, den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) und dem Vereinigtem Königreich wird durch die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 geregelt (für das Vereinigte Königreich in Verbindung mit dem Austrittsabkommen Art. 34 bzw. dem Handels- und Kooperationsabkommen).
Bislang wurden Sozialdaten der Bürger*innen innerhalb dieser 32 Staaten postalisch oder nur teilweise elektronisch übermittelt.
Das EU-Projekt „Electronic Exchange of Social Security Information (EESSI)“ hat eine gemeinsame IT-Architektur in den produktiven Betrieb gebracht, die für alle Sektoren der Sozialen Sicherheit den europaweiten, gesicherten elektronischen Austausch zwischen den beteiligten ca. 3370 Institutionen ermöglicht.
Durch den papierlosen Datenaustausch können nun Anfragen von Versicherten schneller bearbeitet werden, da die Laufzeit erheblich verkürzt wird. Außerdem spart das neue Verfahren Kosten für Material und Versand. Zusätzlich werden die Mitarbeiter*innen der Sozialversicherungsträger entlastet und die Datenqualität erhöht, da kein Medienbruch stattfindet und deswegen keine Übertragungsfehler entstehen können.
Access Points
Die Mitgliedstaaten haben hierfür insgesamt 67 Zugangsstellen (sog. Access Points) eingerichtet, die für die Weiterleitung der elektronischen Nachrichten von Access Point zu Access Point zuständig sind. In Deutschland gibt es 5 Access Points. Eine dieser Zugangsstellen ist bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) in Würzburg. Weitere Access Points befinden sich bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) und der Deutschen Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland (DGUV) sowie zwei Access Points bei der Bundesagentur für Arbeit (für den Bereich der Leistungen bei Arbeitslosigkeit bzw. für den Bereich der Familienleistungen).
An den Access Point bei der DSRV Würzburg sind folgende Institutionen für die Bereiche Rente, Ausgleich und Beitreibung sowie Anwendbares Recht (vgl. § 6 Abs. 3 SozSichEUG) angebunden:
- 14 Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung sowie die beiden überregionalen Träger DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV)
- Generalzolldirektion (GZD, EU-Koordinierungsstelle Service-Center Versorgung)
Der Access Point der DSRV ist einerseits zuständig für das Empfangen der Nachrichten von Trägern aus den beteiligten Staaten. Die so eingehenden Nachrichten werden entweder direkt oder aufgrund des sog. intelligenten Routings an die zuständige Institution weitergeleitet. Das intelligente Routing führt dabei eine automatische Prüfung und Weiterleitung aufgrund der übermittelten Daten durch. Andererseits ist der Access Point der DSRV auch zuständig für die korrekte Weiterleitung und Übermittlung von Nachrichten der angebundenen Institutionen an Access Points und Institutionen der Mitgliedstaaten. Am Access Point der DSRV werden pro Jahr ca. 10.000.000 Nachrichten erwartet.
Projektverlauf
Im Bereich des anwendbaren Rechts erfolgte der Produktivgang bereits im August 2019. Entsendebescheinigungen aus dem Ausland werden elektronisch über das EESSI-System gesendet, verarbeitet und in der A1-Datenbank gespeichert.
Seit Jahresbeginn 2020 tauschen auch die Rentenversicherungsträger der DRV erste Versicherungsdaten über das neue Kommunikationssystem mit den europäischen Rentenversicherungsträgern der Mitgliedstaaten aus.
Die Einführung des Verfahrens EESSI in der Deutschen Rentenversicherung ist seit Mitte des Jahres 2020 abgeschlossen. Nun ist ein vollumfänglicher Datenaustausch mittels EESSI möglich.