Deutsche Rentenversicherung

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Hierzu zählen:

  • Eisenbahnen
  • Personenbeförderung im Linien- und Gelegenheitsverkehr zu Land:

    • Personenbeförderung im Omnibusverkehr
    • Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen und Straßenbahnen

Gemeinden erfüllen diese Aufgaben durch Eigenbetriebe, überwiegend jedoch durch so genannte Eigengesellschaften, die in den Rechtsformen des Privatrechts betrieben werden. Daneben werden in zunehmendem Maße private Unternehmer mit der Durchführung des öffentlichen Nahverkehrs beauftragt. Weil im Einzelfall im Rahmen einer Prüfung nicht ohne weiteres ersichtlich ist, welche Rechtsverhältnisse der Beförderungsleistung zugrunde liegen, ist es sachgerecht und ein Gebot des Gleichbehandlungsgrundsatzes für Mitarbeiter in allen Betrieben des öffentlichen Nahverkehrs die Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung einzuführen

  • Berg- und Seilbahnen,

Für Beschäftigte in öffentlichen Verkehrsbetrieben - unabhängig von deren Rechtsform - besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Sofortmeldung, ohne Unterschied, ob es sich dabei um einen Eigen- oder Regiebetrieb der öffentlichen Hand oder um einen privaten Unternehmer handelt, der öffentliche Aufgaben erfüllt.

  • Taxis und Mietwagen,
  • Güterbeförderung im Straßenverkehr:

    • Straßen-Güternahverkehr
    • Straßen-Güterfernverkehr
    • Umzugsverkehr mit Kraftfahrzeugen
    • Abschleppdienste

Für Entsorgungsbetriebe gilt:

Es ist grundsätzlich von einer Verpflichtung zur Abgabe der Sofortmeldung auszugehen, da regelmäßig der Transport des zu entsorgenden Materials vom Entstehungsort zur Entsorgungsanlage im

Für Entsorgungsbetriebe gilt:

Es ist grundsätzlich von einer Verpflichtung zur Abgabe der Sofortmeldung auszugehen, da regelmäßig der Transport des zu entsorgenden Materials vom Entstehungsort zur Entsorgungsanlage im Vordergrund steht. Ausnahmen sind möglich, soweit die Entsorgung durch das Unternehmen, in dem das zu entsorgende Material entsteht, in eigener Regie durchgeführt wird.

Eine Sofortmeldepflicht besteht auch für Unternehmen, deren Haupterwerbszweck im Transport von Gütern oder in deren Logistik liegt.
Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Sofortmeldung besteht auch für die Beschäftigten des Güterbeförderungsgewerbes der Deutschen Post AG, weil die Dienste nicht hoheitlich, sondern gewerblich erbracht werden.

Vordergrund steht. Ausnahmen sind möglich, soweit die Entsorgung durch das Unternehmen, in dem das zu entsorgende Material entsteht, in eigener Regie durchgeführt wird.

Eine Sofortmeldepflicht besteht auch für Unternehmen, deren Haupterwerbszweck im Transport von Gütern oder in deren Logistik liegt.
Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Sofortmeldung besteht auch für die Beschäftigten des Güterbeförderungsgewerbes der Deutschen Post AG, weil die Dienste nicht hoheitlich, sondern gewerblich erbracht werden.

  • Binnenschifffahrt:

    • Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt
    • Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Reedereien
    • Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Partikuliere
    • Fluss- und Kanalfähren
    • Hafenschifffahrt

Die Sofortmeldepflicht erstreckt sich nicht auf die Kapitäne und deren Stellvertreter sowie auf die Besatzungsmitglieder an Bord von Seeschiffen, weil hier durch das Seefahrtsbuch und die Musterrolle ausreichende Kontrollmöglichkeiten bestehen.

  • Frachtumschlag
  • Lagerei
  • Kühlhäuser
  • Binnen- und Seehafenbetriebe
  • Flughafenbetriebe

Auch öffentliche Einrichtungen, die in der Rechtsform des Privatrechts betrieben werden und deren Gesellschafter oder Anteilseigner Gebietskörperschaften sind, werden gewerblich tätig, wenn sie am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnehmen. Auf die Tarifzugehörigkeit der in diesen Betrieben Beschäftigten kommt es nicht an.

Für die Bediensteten der Bundesanstalt für Flugsicherung besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Sofortmeldung, da sie ausschließlich in Erfüllung hoheitlicher Aufgaben tätig werden.

Für Luftverkehrsgesellschaften gilt:

Ausgenommen sind die regelmäßig von Luftverkehrsgesellschaften Beschäftigten wegen der für sie geltenden besonderen Bestimmungen.

  • Reiseveranstalter und Fremdenführung
  • Speditionen, soweit sie über eigene Beförderungsmittel verfügen
  • Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern
  • Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste:

    • Briefdienste
    • Zeitungsdienste
    • Paketdienste
    • Liefer- und Botendienste

Für Essen auf Rädern, Rettungsdienste und Krankentransporte gilt:

Gewerbsmäßige Tätigkeit liegt in aller Regel bei Gesellschaften, Vereinen und Stiftungen nicht vor, wenn diese gemeinnützige oder wohltätige Zwecke im Sinne der §§ 52 ff. Abgabeordnung verfolgen. Soweit Beschäftigte im Rettungsdienst und Krankentransport und Auslieferungsfahrer im Bereich „Essen auf Rädern“ ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken tätig werden, unterliegen sie nicht der Sofortmeldeverpflichtung. Gleiches gilt für Praktikanten und ehrenamtliche Helfer.