Deutsche Rentenversicherung

Als Schausteller werden solche Gewerbetreibende bezeichnet, die ein oder mehrere Betriebsstätten, die nach ihrer Gestaltung und äußeren Aufmachung volksfesttypische Geschäfte aus den Bereichen Fahrgeschäfte, Verkaufsgeschäfte, Zeltgaststätten, Imbiss und Ausschank, Schau- und Belustigungsgeschäfte, Schießgeschäfte oder Ausspielungsgeschäfte unterhalten.

Das Schaustellergewerbe wird ausschließlich oder überwiegend an wechselnden Orten auf Volksfesten, Jahrmärkten, Schützenfesten, Kirchweihen und ähnlichen Veranstaltungen ausgeübt.

Hierzu gehören unter anderem:

Schau- und Fahrgeschäfte

  • Achterbahn
  • Astrologe
  • Autobahn (Schaustellergewerbe)
  • Autoskooter
  • Berg- und Talbahn
  • Boxunternehmen
  • Flohzirkus
  • Geisterbahn
  • Hippodrom
  • Hundetheater (Schaustellung)
  • Irrgarten
  • Karussel
  • Lachkabinett
  • Luftschaukel
  • Marionettentheater
  • Mechanisches Theater
  • Menagerie
  • Panoptikum
  • Puppentheater, -bühne
  • Raubtierschau
  • Riesenrad
  • Ringkampfunternehmen
  • Rutschbahn
  • Schaustellungsunternehmen
  • Schiffschaukel
  • Tierschau
  • Wachsfigurenkabinett
  • Wahrsager
  • Wanderzirkus
  • Zirkus

Ausspielgeschäfte

  • Ballwurfspiel
  • Glücksbude
  • Kraftmesser
  • Plattenwurfspiel
  • Ringwurfspiel
  • Schaustellungsunternehmen
  • Schlaghammer
  • Schießbude, -halle, -salon
  • Verlosungsbude, -halle
  • Würfelbude