Als Schausteller werden solche Gewerbetreibende bezeichnet, die ein oder mehrere Betriebsstätten, die nach ihrer Gestaltung und äußeren Aufmachung volksfesttypische Geschäfte aus den Bereichen Fahrgeschäfte, Verkaufsgeschäfte, Zeltgaststätten, Imbiss und Ausschank, Schau- und Belustigungsgeschäfte, Schießgeschäfte oder Ausspielungsgeschäfte unterhalten.
Das Schaustellergewerbe wird ausschließlich oder überwiegend an wechselnden Orten auf Volksfesten, Jahrmärkten, Schützenfesten, Kirchweihen und ähnlichen Veranstaltungen ausgeübt.
Hierzu gehören unter anderem:
Schau- und Fahrgeschäfte
- Achterbahn
- Astrologe
- Autobahn (Schaustellergewerbe)
- Autoskooter
- Berg- und Talbahn
- Boxunternehmen
- Flohzirkus
- Geisterbahn
- Hippodrom
- Hundetheater (Schaustellung)
- Irrgarten
- Karussel
- Lachkabinett
- Luftschaukel
- Marionettentheater
- Mechanisches Theater
- Menagerie
- Panoptikum
- Puppentheater, -bühne
- Raubtierschau
- Riesenrad
- Ringkampfunternehmen
- Rutschbahn
- Schaustellungsunternehmen
- Schiffschaukel
- Tierschau
- Wachsfigurenkabinett
- Wahrsager
- Wanderzirkus
- Zirkus
Ausspielgeschäfte
- Ballwurfspiel
- Glücksbude
- Kraftmesser
- Plattenwurfspiel
- Ringwurfspiel
- Schaustellungsunternehmen
- Schlaghammer
- Schießbude, -halle, -salon
- Verlosungsbude, -halle
- Würfelbude