Deutsche Rentenversicherung

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Als Schausteller werden solche Gewerbetreibende bezeichnet, die ein oder mehrere Betriebsstätten, die nach ihrer Gestaltung und äußeren Aufmachung volksfesttypische Geschäfte aus den Bereichen Fahrgeschäfte, Verkaufsgeschäfte, Zeltgaststätten, Imbiss und Ausschank, Schau- und Belustigungsgeschäfte, Schießgeschäfte oder Ausspielungsgeschäfte unterhalten.

Das Schaustellergewerbe wird ausschließlich oder überwiegend an wechselnden Orten auf Volksfesten, Jahrmärkten, Schützenfesten, Kirchweihen und ähnlichen Veranstaltungen ausgeübt.

Hierzu gehören unter anderem:

Schau- und Fahrgeschäfte

  • Achterbahn
  • Astrologe
  • Autobahn (Schaustellergewerbe)
  • Autoskooter
  • Berg- und Talbahn
  • Boxunternehmen
  • Flohzirkus
  • Geisterbahn
  • Hippodrom
  • Hundetheater (Schaustellung)
  • Irrgarten
  • Karussel
  • Lachkabinett
  • Luftschaukel
  • Marionettentheater
  • Mechanisches Theater
  • Menagerie
  • Panoptikum
  • Puppentheater, -bühne
  • Raubtierschau
  • Riesenrad
  • Ringkampfunternehmen
  • Rutschbahn
  • Schaustellungsunternehmen
  • Schiffschaukel
  • Tierschau
  • Wachsfigurenkabinett
  • Wahrsager
  • Wanderzirkus
  • Zirkus

Ausspielgeschäfte

  • Ballwurfspiel
  • Glücksbude
  • Kraftmesser
  • Plattenwurfspiel
  • Ringwurfspiel
  • Schaustellungsunternehmen
  • Schlaghammer
  • Schießbude, -halle, -salon
  • Verlosungsbude, -halle
  • Würfelbude