Deutsche Rentenversicherung

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Rechtliches

Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-ÄndG) wurde § 36 der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) erweitert. Im neuen Absatz 4 ist aufgeführt, dass die DSRV für alle in den Meldeverfahren beteiligten Sozialversicherungsträger zur Sicherung der Qualität der Meldungen nach den §§ 28a, 28f Absatz 3 Satz 1, §§ 106 und 108 SGB IV Kernprüfprogramme erstellt. Das Gesetz ist am 01.01.2017 in Kraft getreten.

Die dazu grundlegenden Bestimmungen werden in der "Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens" (Meldebesprechung) getroffen. Die Besprechungsergebnisse dazu finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zu den Datenaustauschverfahren können Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbandes oder auf der Veröffentlichungsplattform Data Dictionary finden.

Die zugehörigen Fehlerprüfungen für die Kernprüfprogramme werden in der Koordinierenden Stelle Kernprüfprogramme (KoSKP) erarbeitet. Die Besprechungsergebnisse finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Wir erstellen im Meldeverfahren nach der DEÜV bereits seit 1999 Kernprüfprogramme. Die verfahrensübergreifende Standardisierung von Prüfungen, die Wiederverwendbarkeit von Programmmodulen und die Konzentration von Kompetenzen tragen zur Verbesserung der Qualität in den Meldeverfahren bei.

Für folgende Verfahren sind die Kernprüfprogramme durch die DSRV zu erstellen:

  • Datensätze nach der DEÜV
  • GKV-Monatsmeldungen beim Arbeitgeber
  • Monatliche Meldungen der Arbeitgeber an die DASBV
  • Elektronische Beitragsnachweise der Arbeitgeber
  • Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen der Arbeitgeber an die DSRV (rvBEA)
  • Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung durch die Arbeitgeber
  • Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen der Arbeitgeber an die Unfallversicherung

Haben Sie Fragen zur Software des Kernprüfprogramms? Dann wenden Sie sich bitte an die nachfolgende Mailadresse. Die Mailadresse ist ausschließlich für Anfragen zum Kernprüfprogramm zu verwenden. Allgemeine Anfragen außerhalb des Themas werden nicht beantwortet. Hierfür benutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder unsere Hotline. kernpruefungen@dsrv.info

Die Deutsche Rentenversicherung räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der hier angebotenen Programme ein. Der Nutzer darf genau so viele Kopien der Programme erstellen, wie er für die Nutzung in seinem Unternehmen benötigt. Die Nutzung ist unbefristet und kostenfrei. Die Ablauffähigkeit der Software ist unter JAVA Version 8 im Allgemeinen gewährleistet, wird jedoch unter speziellen Konfigurationen nicht garantiert. Mängel an der Software wird die Deutsche Rentenversicherung Bund nach eigenem Ermessen beseitigen (Mängelmeldungen sind an kernpruefungen@dsrv.info zu richten). Die Haftung der Deutschen Rentenversicherung Bund wird ausschließlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.

Weitere Informationen und Downloads

Die DSRV stellt Ihnen nachfolgend verschiedene Downloads zur Verfügung. Das Handbuch gibt einen Überblick über die Module der Kernprüfung und enthält Hinweise für die Installation. Mit den angebotenen Softwarepaketen können Meldungen auf Plausibilität geprüft werden. Für eine Übergangszeit werden die Module hilfsweise auch als verfahrensspezifische SingleJAR angeboten.

Handbuch

Download Kernprüfung 1.7.2023

Download Kernprüfung 1.1.2024

Konvertierungsprogramm von/nach ISO/EBCDIC

Umsetzprogramm zu Groß-/Kleinschreibweise

DEÜV - Internetangebot der DRV Bund

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zur Kernprüfung? Hier finden Sie die passenden Antworten: FAQ